Für speditionelle Leistungen und Beförderungsleistungen gelangen ausschließlich die "Allgemeinen österreichischen Spediteursbedingungen" (AÖSP), in jeweils letzter Fassung, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, zur Anwendung. Für Beförderungsleistungen im internationalen und nationalen Fernverkehr/Strassengüterverkehr die CMR (BGBL. 138/1961), wobei ergänzend die AÖSP als vereinbart gelten. Frachten sind wie Bahnfrachten sofort und ohne Abzug fällig.
Bei Überschreitungen der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen gemäß AÖSP in Abrechnung gebracht. Gerichtsstand gilt für alle Fälle Gleisdorf. |